Info zur Briefwahl für die Europawahl am 09.06.2024

 

Alle Personen, die im Wählerverzeichnis stehen, erhalten bis spätestens 19.05.2024 den Wahlbenachrichtigungsbrief per Post an die Adresse Ihres Hauptwohnsitzes in der Gemeinde Eching. Mit den Angaben auf der Benachrichtigung kann ein Antrag auf Briefwahl gestellt werden.

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis für die Gemeinde Eching eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dazu muss rechtzeitig der sogenannte Wahlschein beantragt werden, mit dem die Wahlunterlagen ausgehändigt werden. Die Beantragung des Wahlscheins mit den Wahlunterlagen ist ab Erhalt der Wahlbenachrichtigung folgendermaßen möglich:

Online

Die Briefwahlunterlagen können online über das Bürgerserviceportal beantragt werden:

https://www.buergerservice-portal.de/bayern/echingindb/bsp_ewo_briefwahl/#/

Die Unterlagen können bis Mittwoch, 05.06.2024, 12:00 Uhr online beantragt werden. So kann der rechtzeitige Postversand gewährleistet werden kann. Danach ist eine Beantragung nur noch im bzw. direkt über die persönliche Vorsprache im Rathaus möglich.

 

Rathaus

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung kann der Antrag für die Briefwahl ausgefüllt werden. Der Antrag kann

  • in den Briefkasten eingeworfen,
  • postalisch zugestellt,
  • per E-Mail oder
  • per Fax

an die Gemeindeverwaltung (Bürgerbüro) übermittelt werden. Die Unterlagen werden im Anschluss per Post zugestellt.

Die sofortige Mitnahme der Briefwahlunterlagen ist ab Dienstag, 21.05.2024 möglich. Dazu empfehlen wir die vorherige Terminvereinbarung um lange Wartezeiten zu vermeiden. 

Vollmacht:

Wenn der Antrag nicht selbst gestellt werden kann, kann eine andere Person durch eine schriftliche Vollmacht hierzu ermächtigt werden. Auch für die Abholung der Unterlagen kann eine andere Person schriftlich bevollmächtigt werden. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich bereits eine entsprechende Formulierung für eine Vollmacht. Die bevollmächtigte Person darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.

Die Unterlagen können im Rathaus bis Freitag, 07.06.2024, 18:00 Uhr beantragt bzw. abgeholt werden. Bei nachgewiesener, plötzlicher Erkrankung nach diesem Termin können Wahlscheine mit den entsprechenden Unterlagen noch bis zum Wahlsonntag (09.06.2024) bis 15:00 Uhr durch eine bevollmächtigte Person abgeholt werden. 

Folgende Unterlagen werden ausgehändigt bzw. postalisch zugestellt:

  • Merkblatt (Anleitung wie man vorgehen muss, wie alles verpackt werden muss)
  • Wahlschein
  • Stimmzettel
  • Umschlag für den Stimmzettel
  • roter Umschlag (=Umschlag für den Rückversand)

Sobald gewählt wurde, der Wahlschein ausgefüllt und alles richtig verpackt ist, können die roten Umschläge entweder direkt im Rathaus abgegeben werden (entweder in den Briefkasten oder während der Öffnungszeit in eine Wahlurne). Die roten Umschläge können auch in die gelben Postkästen zum versandt an das Rathaus eingeworfen werden. Aber Achtung: Wahlbriefe aus der Leerung dieser Postkästen am Freitag vor der Wahl (07.06.2024) kommen voraussichtlich nicht mehr rechtzeitig und Wahlbriefe aus der Leerung am Samstag vor der Wahl (08.06.2024) kommen sicher nicht mehr rechtzeitig bis zum Wahlsonntag (09.06.2024) an. 

Bei Fragen hilft Ihnen Frau Dorsch (Tel.: 08709/9247-15) gerne weiter.