Gemeinde Eching
Flurneuordnung und Dorferneuerung Vilsheim
Gemeinden Vilsheim und Buch am Erlbach, Landkreis Landshut
Vorläufige Besitzeinweisung des Amtes für Ländliche Entwicklung Niederbay ern vom 13.12.2022
Das Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern hat die Beteiligten zum 01.03.2023 in den Besitz der neuen Grundstücke vorläufig eingewiesen und die sofortige Vollziehung angeordnet (§§ 65,66 Flurbereinigungsgesetz -FlurbG § 80 Abs. 2 Nr.4 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO -).
Die vorläufige Besitzeinweisung des Amtes für Ländliche Entwicklung Niederbayern vom 13.12.2022 und die Karte zur vorläufigen Besitzeinweisung sind in der Verwaltung der Gemeinde Eching, Hauptstr. 12, 84174 Eching, vom 09.01.2023 mit 23.01.2023 niedergelegt und können dort während der Dienststunden eingesehen werden.
Die vorläufige Besitzeinweisung und die Karte zur vorläufigen Besitzeinweisung können innerhalb von vier Monaten nach dem Zeitpunkt dieser öffentlichen Bekanntmachung auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Niederbayern unter dem Link „vorläufige Besitzeinweisung“ eingesehen werden (https;//www.aie-niederbayern.bayern.de/132623/).