Bekanntmachung
Richtlinie der Gemeinde Eching zur Vergabe von kommunalen
Wohnungsbaugrundstücken im Baugebiet „An der Kirche“ zum Höchstgebot
(Bauplatzvergaberichtlinie Höchstgebot „An der Kirche“)
Diese Vergaberichtlinien treten einen Tag nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die Vergaberichtlinien („Echinger Modell“) liegen im Rathaus der Gemeinde Eching, zu den üblichen Geschäftsstunden zur Einsicht auf.



