Standesamt

Heiraten im Standesamt Eching

Der Tag der Eheschließung ist etwas ganz Besonderes, daher bieten wir in unserem neu gestaltetem Trauungszimmer zu diesem feierlichen Anlass ein harmonisches uns stilvolles Ambiente. Das Trauungszimmer befindet sich im Rathaus der Gemeinde Eching. Grundsätzlich ist Platz für ca. 25 Hochzeitsgäste. Bei Bedarf kann das Trauungszimmer jedoch aufgrund einer mobilen Wand vergrößert werden, wodurch dann bis zu 60 Personen Platz finden.

Trauungen sind von Montag bis Freitag während unserer Geschäftszeiten, sowie an den Wochenenden, nach vorheriger Absprache, möglich.

Bevor in einem persönlichen Gespräch der Eheschließungstermin, die Trauungszeremonie sowie weitere Details und Abläufe besprochen werden, müssen die Verlobten die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, damit festgestellt werden kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung vorliegen. Aus organisatorischen Gründen wird darum gebeten einen Termin zu vereinbaren.

Zuständig für die Entgegennahme der Anmeldung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) hat. Sind danach mehrere Standesämter zuständig, so haben die Verlobten die Wahl.

Falls kein Wohnsitz in Eching besteht, kann selbstverständlich trotzdem hier geheiratet werden. In diesem Fall muss bei der Anmeldung der Eheschließung am Wohnsitzstandesamt angegeben werden, dass die Trauung in Eching stattfinden soll. Es wird um vorherige Terminabsprache beim Standesamt Eching gebeten, bevor die Anmeldung beim Wohnsitzstandesamt erfolgt.

Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem geplanten Eheschließungstermin vorgenommen werden, da diese ansonsten ihre Gültigkeit verliert. Unabhängig davon sollten die Verlobten jedoch möglichst frühzeitig beim zuständigen Standesamt vorsprechen, da die Beschaffung der erforderlichen Unterlagen einige Zeit in Anspruch nehmen kann, vor allem bei Auslandsbeteiligung.

 

Sterbefall im Gemeindegebiet Eching:

Jeder Sterbefall muss spätestens am dritten Werktag nach dem Tod bei dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Gebiet der Tod eingetreten ist. Außerordentliche Todesfälle, wie z. B. ein Unfall etc. werden durch die Polizei angezeigt. Wird ein Bestattungsunternehmen beauftragt, kann dieses, wenn gewünscht, die Anzeige des Sterbefalls übernehmen.

Zur Sterbefallanzeige beim Standesamt benötigen Sie die Todesbescheinigung, die von dem Arzt ausgestellt wird, der den Tod festgestellt hat, die Geburtsurkunde der/des Verstorbenen, ggf. eine Heiratsurkunde und evtl. ein Scheidungsdokument oder eine Sterbeurkunde des anderen Ehegatten.

Zur weiteren Information und ggf. zur Unterstützung haben wir einen Flyer zusammengestellt, in dem beschrieben wird, was bei einem Sterbefall zusätzlich zu beachten ist.

Flyer: Was ist bei einem Trauerfall zu veranlassen?

 

Urkundenausstellung:

Urkunden sowie beglaubigte Abschriften aus den Personenstandsbüchern können schriftlich oder per E-Mail beantragt werden. Das rechtliche Interesse ist nachzuweisen. Zu beachten ist, dass eine Ausstellung nur möglich ist, wenn der Personenstandsfall auch tatsächlich im Gemeindegebiet Eching beurkundet wurde.

Pro ausgestelltem Dokument fallen Kosten in Höhe von 12,00 € an.

 

Kirchenaustritt:

Der Kirchenaustritt wird durch persönliche Vorsprache beim Standesamt beurkundet. Nur Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können einen Kirchenaustritt selbständig erklären.

Ein Kind, welches das 12. Lebensjahr, aber noch nicht das 14. Vollendet hat, kann den Austritt mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters erklären. Alternativ kann ein gesetzlicher Vertreter den Austritt des Kindes mit dessen Zustimmung erklären. Es ist zu beachten, dass bei gemeinsamer Sorge der Eltern nur von beiden Elternteilen gemeinsam eine Erklärung oder Zustimmung abgegeben werden kann.

Für Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht Vollendet haben, können die gesetzlichen Vertreter den Kirchenaustritt erklären. Eine Zustimmung des Kindes ist nicht erforderlich. Es ist zu beachten, dass bei gemeinsamer Sorge der Eltern nur von beiden Elternteilen gemeinsam eine Erklärung abgegeben werden kann.

Zur Beurkundung muss ein gültiger Personalausweis oder ein gültiger Reisepass mit aktueller Meldebestätigung vorgelegt werden. Sofern eine Taufurkunde vorhanden ist, kann diese ebenfalls vorgelegt werden.

Die Kosten für den Kirchenaustritt belaufen sich auf 25,00 €. Für die schriftliche Bestätigung über den Austritt fallen Kosten i. H. v. 10,00 € an.

 

Namensänderung:

Da dieser Bereich sehr umfassend ist und es viele verschiedene Möglichkeiten der Namensänderungen gibt, wird empfohlen, sich direkt mit den Standesbeamtinnen in Verbindung zu setzen.

 

Vaterschaftsanerkennung:

Eine Vaterschaftsanerkennung kann vor oder nach der Geburt eines Kindes abgegeben werden. Hierbei ist immer die Zustimmung der Mutter erforderlich. Kosten fallen keine an. Die Erklärung kann neben dem Standesamt auch beim Jugendamt abgegeben werden.

WICHTIG: Eine Vaterschaftsanerkennung ersetzt nicht die Abgabe einer Sorgerechtserklärung. Diese muss zusätzlich beim Jugendamt abgegeben werden, sofern das gemeinsame Sorgerecht für das Kind bestehen soll.

 

Ahnenforschung:

Anfragen zur Ahnenforschung werden nur schriftlich entgegengenommen. Das rechtliche Interesse ist hierbei nachzuweisen. Es ist zu beachten, dass aus standesamtlicher Sicht nur nachgeforscht werden kann, wenn auch tatsächlich ein Personenstandsfall im Gemeindegebiet Eching beurkundet wurde.

 

Beurkundungen des Standesamts Eching

 

 

Standesbeamte:

Sandra Dietl (Leitung)
Renate Brenninger (stellvertretende Leitung)
Gudrun Schrönghamer

Kontaktdaten:

Viecht, Hauptstraße 12, 84174 Eching
Zimmer Nr. 2
Tel.: 08709/9247-15
E-Mail: standesamt@eching-ndb.de

Aufgaben:

  • Geburt
  • Eheschließung
  • Sterbefall
  • Urkundenausstellung
  • Kirchenaustritt
  • Namensänderung
  • Vaterschaftsanerkennung
  • Ahnenforschung