Bebauungsplan der Gemeinde Eching,

Änderung des Bebauungsplanes Viecht durch Deckblatt Nr. 7 Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Eching hat in seiner Sitzung am 15.09.2025 die Änderung des Bebauungsplans „Viecht“ durch das Deckblatt Nr. 7 beschlossen. Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 aufgestellt werden.

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist westlich begrenzt durch das Anwesen Hauptstraße 9 mit der Flur-Nr. 538, Gemarkung Viecht, östlich durch das Anwesen „Tannenstr. 1a“ mit der Flur-Nr. 538/3, Gemarkung Viecht, südlich durch die Flur-Nr. 538/17 u. 538/18, Gemarkung Viecht sowie im Norden durch die Hauptstraße mit der Flur-Nr. 539, Gemarkung Viecht. 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, welcher Bestandteil der Bekanntmachung ist:

Bild

Für das Gebiet werden die folgenden (allgemeinen) Planungsziele angestrebt:

 

Schaffung einer Wohnfläche im Innenbereich.

Dieser Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.