Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 3 Abs. 1 S. 2 BauGB Gemeinde Eching für den Bebauungsplan „GE Point Erweiterung 2“

Der Gemeinderat der Gemeinde Eching hat in der Sitzung vom 15.12.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „GE Point Erweiterung 2“ beschlossen.

Geltungsbereich (Lageplan)

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist südlich begrenzt durch das Gewerbegebiet “GE Point Erweiterung“ (Flur-Nr. 630 Tfl. Gemarkung Eching), westlich und nördlich durch das Gewässer „Kleine Sempt“ (Flur-Nr. 595/2, Gemarkung Eching), östlich durch das Grundstück An der Sempt 22 (Flur-Nr.87/5, Gemarkung Berghofen) sowie den Feldweg (Flur-Nr. 90, Gemarkung Berghofen). Der angefügte Lageplan mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist Bestandteil des Beschlusses.

Bild

Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans kann im Rathaus der Gemeindeverwaltung Eching, Zimmer Nr. 11, Viecht, Hauptstr. 12, 84174 Eching, während der üblichen Dienstzeiten (Mo.-Fr. 08:00 bis 12:00 Uhr u. Do. 14:00 bis 18:00 Uhr) eingesehen werden.

Verfahrensart:

Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren aufgestellt. Im Verfahren wird ein Umweltbericht erstellt.

Allgemeinde Ziele und Zwecke der Planung

Die Gemeinde Eching beabsichtigt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Gewerbeflächen auf der Flur-Nr. 630 (Teilfläche) der Gemarkung Eching und auf der Flur-Nr. 91 der Gemarkung Berghofen zu schaffen.