Wichtige Gesetzesänderung - Meldebehörden sind verpflichtet, Personendaten an die Bundeswehr weiterzugeben - Möglichkeit des Widerspruchs entfällt

Zum 1. Januar 2026 ist im Rahmen des „Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes“ eine gesetzliche Änderung in Kraft getreten, welche die Übermittlungssperre an die Bundeswehr aufhebt. Bisher konnten Einwohner bei den Meldebehörden der Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr widersprechen.

Die Meldebehörden sind nun verpflichtet, Namen, Anschrift und Geburtsdatum von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Folgejahr volljährig werden, an die Bundeswehr zu übermitteln. Dies kann jetzt nicht mehr durch einen Widerspruch verhindert werden. Sämtliche vor dem 1. Januar 2026 eingegangenen Widersprüche gegen die Übermittlung an die Bundeswehr wurden mit diesem Stichtag gelöscht. Zudem können Neuanträge nicht mehr gestellt werden.

Andere Widerspruchsrechte, etwa gegen die Weitergabe von Daten an Religionsgesellschaften oder bei Altersjubiläen, bleiben von dieser spezifischen Änderung unberührt. Dafür bereits eingerichtete Sperren bleiben bestehen.

Bei Fragen zu den Übermittlungssperren wenden Sie sich bitte an das EWO Team unter 08709/9247-11 oder -12.