Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Gemeinde Eching

für den Entwurf des Bebauungsplanes „Kuhberg Erweiterung“

 

Der Bau,- Umwelt- u. Mobilitätsausschuss der Gemeinde Eching hat in seiner Sitzung am 29.04.2024 den Entwurf des Bebauungsplans „Kuhberg Erweiterung“ gebilligt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist westlich begrenzt durch die Anwesen Dorfstraße 13 (Flur-Nr. 1303, Gemarkung Berghofen) und Obere Bergstraße 29/31 (Flur-Nr. 1324/1, Gemarkung Berghofen), östlich durch die „Gartenstraße“ mit der Flur-Nr. 1328/1, Gemarkung Berghofen und den Anwesen Obere Bergstraße 39, 41 u. 43 (Flur-Nrn. 1324/7, 1325/2 u. 1325/1, Gemarkung Berghofen), südlich durch die Anwesen Kirschenstraße 1 u. 4 (Flur-Nrn. 1324/2 u. 1324/4, Gemarkung Berghofen) und Obere Bergstraße 33 (Flur-Nr. 1324/6, Gemarkung Berghofen) sowie im Norden durch die Anwesen Dorfstraße 8 u. Dorfstraße 10 (Flur-Nrn. 859, 860 u. 873, Gemarkung Berghofen). Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, welcher Bestandteil der Bekanntmachung ist:

Bild

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Kuhberg Erweiterung“ und die Begründung liegen im Rathaus der Gemeinde Eching, Viecht, Hauptstraße 12, 84174 Eching im Bauamt (Zimmer Nr. 11), vom 18. Oktober 2024 bis 18. November 2024 zu den allgemeinen Dienststunden (Mo.-Fr. 08:00 bis 12:00 Uhr u. Do. 14:00 bis 18:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Stellungnahme können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Zugang zum Bauamt nicht barrierefrei ist. Dies bzgl. können die Unterlagen auf Antrag auch zugestellt werden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungs- u. Grünordnungsplan „Kuhberg Erweiterung“ unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungs- u. Grünordnungsplanes „GE Kuhberg Erweiterung“ nicht von Bedeutung ist.

 

Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:

 

Schutzgut Boden

Verlust landwirtschaftlicher Nutzflächen

Schutzgut Wasser

Sicherstellung Wasserversorgung, Bereitstellung von Löschwasser
Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamtGeruchsbelastung durch Hofstellen
Schutzgut Kulturgüter & sonstige SachgüterDenkmalschutz
  

 

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.