Bekanntmachung

 der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan 

„Steinfeld IV“; Gemeinde Eching

 Der Bau-, Umwelt- u. Mobilitätsausschuss der Gemeinde Eching hat in seiner Sitzung am 03.07.2023 den Entwurf zum Bebauungsplan „Viecht, Deckblatt Nr. 6“ gebilligt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist westlich begrenzt durch die Wiesenfläche mit der Flur-Nr. 753, Gemarkung Kronwinkl, östlich durch die „Weixerauer Straße“ mit der Flur-Nr. 754/5, Gemarkung Kronwinkl, südlich durch die Straße „Am Steinfeld“ mit der Flur-Nr. 754/8, Gemarkung Kronwinkl sowie im Norden durch das Anwesen „Fischerstraße 7“ mit der Flur-Nr. 752, Gemarkung Kronwinkl.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, welcher Bestandteil der Bekanntmachung ist:

Bild

 

Der vom Bau-, Umwelt- u. Mobilitätsausschuss gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung liegt im Rathaus der Gemeinde Eching, Viecht, Hauptstraße 12, 84174 Eching im Bauamt (Zimmer Nr. 11), vom 19.08.2023 bis 20.09.2023 zu den üblichen Dienststunden (Mo.-Fr. 08:00 bis 12:00 Uhr u. Do. 14:00 bis 18:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Stellungnahme können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Zugang zum Bauamt nicht barrierefrei ist. Dies bzgl. können die Unterlagen auf Antrag auch zugestellt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Steinfeld IV“ unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes „Steinfeld IV“ nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. E (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.